GEBÜHREN UND KOSTEN

Für den Käufer:


Steuern & Gebühren:
3,5 % Grunderwerbsteuer
1,0 % Grundbucheintragungsgebühr

Rechtsanwalts- oder Notarkosten:
für Kaufvertrag, Kaufabwicklung, treuhändische Verwaltung & Weiterleitung des Kaufpreises, etc.
Die Höhe der Kosten für die Errichtung eines Kaufvertrages samt Treuhandschaft, Selbstbemessung beim Finanzamt, etc. werden in der Regel zwischen 1,0% und 3,0% des Kaufpreises (zzgl. 20% MwSt & Barlauslagen) berechnet.

Verkaufskosten:
Die Vermittlung eines Objektes erfolgt ausschließlich aufgrund des Maklergesetzes und der Immo VO 1996 (BGB1. 262/96). Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen lt. ÖVI Merkblatt.


Für den Verkäufer:


Steuern & Gebühren:
keine, sofern der (die) Verkäufer nicht in Richtlinien einer Einkommensteuer, Spekulationsfristen, oder anderer Steuerrichtlinien und Gebühren fallen.

Rechtsanwaltskosten:
In der Regel werden die Kaufvertragskosten und sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Gebühren, Steuern und Abgaben vom Käufer getragen.

Verkaufskosten (Makler):
Allfällige Kosten für die Ausarbeitung einer informativen Internetpräsentation, Ausarbeiten der Verkaufsunterlagen, allfälliger Inseratkosten & Kosten der Objekteinstellung in Immobilienportalen, werden nach Vereinbarung fixiert, und nur im Verkaufsfalle berechnet.
Die Vermittlung eines Objektes erfolgt ausschließlich aufgrund des Maklergesetzes und der Immo VO 1996 (BGB1. 262/96). Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen lt. ÖVI Merkblatt.
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